Grammetal

Aktuelle Informationen

Grundsätzlich ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Termine im Einwohnermeldeamt können ab sofort auch online vereinbart werden.
zur Terminvergabe

Haben Sie keinen Termin?

  • Terminkunden haben Vorrang
  • eine Bearbeitung Ihres Anliegens zwischen den Terminen ist möglich
  • planen Sie längere Wartezeiten ein
  • ggf. kann auch keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen

 

I. Terminvergabe

Für nachfolgende Anliegen werden Termine vergeben:

  • Ändern Dokumente (PA, RP), wegen Eintrag Landgemeinde
  • Personalausweisantrag
  • Personalausweis abholen
  • Reisepassantrag
  • Reisepass abholen
  • Vorläufiges Dokument beantragen
  • Kinderreispass beantragen
  • Verlust eines Dokuments anzeigen
  • Wohnsitz an-/ummelden
  • Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen
  • Bescheinigung Steuer-ID ausstellen lassen
  • Meldebescheinigung beantragen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Beglaubigungen

II. Nachfolgende Dienstleistungen können (auch) per E-Mail (meldeamt@grammetal.de) oder per Post (Gemeinde Grammetal, Einwohnermeldeamt, Schloßgasse 19, 99428 Grammetal) bzw. durch Briefkasteneinwurf beantragt werden:

1. Gebührenfreie Angelegenheiten

  • Untersuchungsberechtigungsscheine
    können formlos beantragt werden und werden per Post zugesendet.
  • Steuer-ID
    kann formlos beantragt werden und wird per Post zugesendet.
  • Eintragung Übermittlungssperre (zu den Formularen)

2. Gebührenpflichtige Angelegenheiten

Die Gebühr ist per Banküberweisung zu bezahlen. Erst nach Zahlungseingang erfolgt eine Bearbeitung Ihres Antrags.

Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto der Gemeinde Grammetal

IBAN DE78 1203 0000 0000 929 638 unter Angabe des Stichwortes (jeweiliger Sachverhalt, z.B. “Meldebescheinigung”), gefolgt von Ihrem Namen.

  • Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
    Eine Meldebescheinigung ist ein Nachweis einer An-, Ab- oder Ummeldung.
    Bei der Aufenthaltsbescheinigung wird außer der aktuellen Anschrift, auch der Familienstand und die Staatsangehörigkeit bestätigt. Die Aufenthaltsbescheinigung wird bei einer Eheschließung benötigt.
    Der Antrag muss enthalten:
    • Name
    • Vorname
    • Adresse
    • Geburtsdatum
    • Nummer Ihres Personalausweises / Reisepasses
    • Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse für Rückfragen
    • Scan bzw. Fotokopie Ihres Personalausweises / Reisepasses
  • Die Erteilung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt jeweils 8 Euro.
  • Melderegisterauskünfte können unter Verwendung der Antragsformulare beantragt werden. Die Erteilung von Melderegisterauskünften ist gebührenpflichtig, deren Höhe sich nach der Art der Melderegisterauskunft richtet (s. Anlage zum Formular).

III. Folgende Leistungen können Sie auch Online beantragen:

  • Steuer-ID
    Sie haben die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anzufordern (Link).
  • Führungszeugnisse
    Weitere Erläuterungen zum Thema “Führungszeugnisse” finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizamtes (Link)

IV. Kontakt

  • meldeamt@grammetal.de
  • 03643 831110
  • 03643 831123

V. Anmerkungen

  • Bitte beachten Sie bei der Kommunikation per E-Mail-Nutzung, dass E-Mails ohne besondere Vorkehrungen nicht sicher und somit nicht datenschutzkonform sind. Sie gleichen dem Versand einer Postkarte, d.h. jede am Transport der Nachricht beteiligte Stelle kann auf die Inhalte zugreifen. Weder Absender noch Empfänger können beeinflussen, welche Wege eine Nachricht nimmt und wer diese dabei zur Kenntnis nehmen kann.
  • Bei einer telefonischen Terminvereinbarung (03643831110) beachten Sie bitte, dass der Mitarbeiter im Meldeamt Ihren Anruf nicht entgegennehmen kann, wenn er sich in einer Bearbeitung eines Anliegens mit einem Bürger befindet (z.B. PA-Antrag).

 

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