Grammetal

Vorhaben mit örtlichem Bezug

Vorhaben mit ausschließlich örtlichem Bezug können eine Förderung aus dem Ortschaftsbudget erhalten. Die Entscheidung darüber trifft der Ortschaftsbürgermeister oder der Ortschaftsrat, bei dem ein formloser Antrag gestellt werden muss. 

Vorhaben mit überörtlichem Charakter

Vorhaben mit überörtlichem Charakter werden durch die Gemeinde Grammetal direkt unterstützt. Zuständig ist der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport, an den der Antrag zu stellen ist (über die Verwaltung). Die Gemeinde hat für diese Unterstützung eine separate Haushaltstelle im Gemeindehaushalt eingerichtet.

Bedingungen: gemäß Förderrichtlinie (neu ab 01.07.2025)

Unterlagen (neu ab 01.07.2025):