Grammetal

Kopf Amtsblatt

Nachfolgend können Sie die Ausgaben des Amtsblattes “Grammetalbote” (mit dem amtlichen- und nichtamtlichen Teil) als pdf- Datei ansehen und herunterladen. Hierzu benötigen Sie ein pdf-Leseprogramm.

Erscheinungstermine 2024

Ausgabe

Datum

Redaktionsschluss

Januar

13.01.

22.12.23

Februar

10.02.

28.01.

März

09.03.

25.02.

April

13.04.

31.03.

Mai

18.05..

05.05

Juni

08.06.

25.05.

Juli

13.07.

30.06.

August

10.08.

28.07.

September

14.09.

01.09.

Oktober

12.10.

29.09.

November

09.11.

27.10.

Dezember

14.12.

01.12.

Sofern Sie Ausgaben aus den Jahren 1995 bis 2003 benötigen, können Sie diese per E-Mail bei uns anfordern. Diese liegen nur teilweise als pdf-Datei vor.

Inserate, Vereinsveröffentlichungen

Es besteht die Möglichkeit, im Amtsblatt Vereinsinformationen sowie Inserate zu veröffentlichen.

Hinweise:

  • Der Grammetalbote ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Verwaltungsgemeinschaft.
  • Der Hauptzweck des Amtsblattes ist es, Vorschriften, Satzungen, Verfügungen, Mitteilungen amtlich bekanntzumachen (Amtlicher Teil).
    Daneben enthält das Amtsblatt einen Nichtamtlichen Teil für Informationen der VG und Gemeinden.
  • Zusätzlich kann das Amtsblatt einen öffentlichen (Vereinsteil) und einen Inseratenteil enhalten, welche nachrangig zum Amtlichen/Nichtamtlichen Teil sind.
    Im Vereinsteil können Informationen z.B. von (gemeinnützigen) Vereinen, … aus den einzelnen Gemeinden enthalten sein. Die Aufnahme ist kostenfrei. Es besteht jedoch kein genereller Anspruch auf Aufnahme der Informationen in das Amtsblatt, insbesondere dann nicht, wenn durch den Amtlichen/Nichtamtlichen Teil die (Druck-) Kapazität des Amtsblattes ausgeschöpft ist.
  • Die Artikel sind ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an grammetalbote@grammetal.de zu übermitteln. Schriftlich eingereichte Beiträge werden nicht berücksichtigt.
  • Der Inseratenteil muß in der Regel örtlichen Bezug haben. Inserenten haben insgesamt jedoch keinen Anspruch auf Aufnahme ihrer Inserate in das Amtsblatt. Eine bestimmte Plazierung des Inserats kann nicht zugesichet werden. Die Aufnahme von Inseraten in das Amtsblatt ist kostenpflichtig.
  • Wollen Sie ein Inserat im Amtsblatt aufgeben, wenden Sie sich bitte an die Fa. LINUS WITTICH Medien KG. (siehe auch Impressum im Amtsblatt)