Einwohnermeldeamt
Aktuelle Informationen:
24.04.2026 – Hinweis des Einwohnermeldeamtes – Bitte Ausweisdokumente rechtzeitig prüfen
Der Sommer steht vor der Tür und viele Bürgerinnen und Bürger planen bereits ihren wohlverdienten Urlaub.
Damit die Reise unbeschwert beginnen kann, möchten wir Sie freundlich daran erinnern, rechtzeitig einen Blick auf die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente zu werfen.
Bitte prüfen Sie frühzeitig, ob Personalausweis oder Reisepass noch gültig sind. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Dokument bereits abgelaufen ist oder in Kürze abläuft, bitten wir Sie, rechtzeitig einen Termin zur Neubeantragung zu vereinbaren.
Besonders in den Sommermonaten steigt die Nachfrage erfahrungsgemäß stark an, wodurch sich auch die Produktionszeiten verlängern können.
Produktionszeiten (ohne Gewähr):
- Personalausweis: ca. 3 Wochen
- Reisepass: ca. 6–9 Wochen
- Express-Reisepass: ca. 4 Werktage (zzgl. 32 € Expresszuschlag zur regulären Gebühr)
Die tatsächlichen Zeiten können je nach Auslastung der Bundesdruckerei variieren.
Terminvereinbarung
Bitte buchen Sie Ihren Termin bevorzugt online unter: https://www.terminland.de/grammetal/
Alternativ ist eine Terminvereinbarung telefonisch unter 03643-8311-10 möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass unsere Sachbearbeiter während eines laufenden Bürgeranliegens nicht ans Telefon gehen können.
Zahlungsarten
Die Gebühren für neue Ausweisdokumente sind bei Antragstellung im Einwohnermeldeamt bar oder bargeldlos zu entrichten.
Wichtiger Hinweis
Die Sachbearbeiter des Einwohnermeldeamtes dürfen keine Rechtsberatung zu Einreisebestimmungen anderer Länder geben.
Bitte informieren Sie sich hierzu selbstständig auf der Website des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de
18.05.2026 – Änderungen bei der Wehrerfassung: Zuständigkeit liegt künftig nicht mehr beim Bürgeramt
Seit 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) in Kraft getreten. Damit ändern sich sowohl die Abläufe der Wehrerfassung als auch bestimmte Regelungen im Melderecht.
Die Erfassung wehrpflichtiger Personen wird künftig vollständig von der Bundeswehr übernommen.
Ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten an die Bundeswehr nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz ist dann nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Widersprüche verlieren automatisch ihre Wirkung.
Die Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet, bestehende Übermittlungssperren aus dem Melderegister zu entfernen. Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht notwendig.
Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie unter folgendem Link: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/370/VO.html
Die telefonische Terminvergabe wird ab sofort durch die Online Terminvergabe ergänzt.
Hinweis zur telefonischen Terminvereinbarung:
Sofern sich der Mitarbeiter im Meldeamt in einer Bearbeitung eines Anliegens mit einem Bürger befindet (z.B. PA-Antrag), kann er keine Anrufe entgegennehmen.