Grammetal

Satzungen, Verordnungen, Richtlinien

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht zum Ortsrecht der Gemeinde Grammetal.

Hinweis

  • Das bisherige Ortsrecht der vormaligen Gemeinden bleibt bis zur Schaffung eines neuen Ortsrechts wirksam, soweit es nicht durch die Gemeindeauflösungen gegenstandslos geworden ist.
  • Ein neues einheitliches Ortsrecht ist in den neu gebildeten Gemeinden spätestens bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Kalenderjahres zu schaffen (31.12.2020).
  • Unterschiedliche Bestimmungen der Grundsteuerhebesätze und Gewerbesteuerhebesätze sind innerhalb von drei Jahren ab dem Inkrafttreten der Neugliederung anzupassen (31.12.2022).