Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Grammetal
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am 12.05.2026 findet um 19:00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Bechstedtstraß in der Gaststätte Bechstedtstraß statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Berichte des Jagdvorstandes, Kassenführer, Kassenprüfer und Jagdpächter
3. Diskussion zu den Berichten
4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers (Beschlussfassung)
5. Wahl der Kassenprüfer (Beschlussfassung)
6. Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht (Beschlussfassung)
Hierzu sind alle Grundstückseigentümer der Gemarkung Bechstedtstraß bzw. deren Vertreter mit einer gültigen Vollmacht herzlich eingeladen.
Torsten Roland, Jagdvorsteher
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Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Isseroda
Am Mittwoch, den 29.04.2026 um 19 Uhr findet im Vereinshaus des ISV, Schloßgasse 26, 99428 Grammetal OT Isseroda die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Isseroda statt. Hierzu sind alle Eigentümer bejagbarer Flächen (z.B. Feld, Wald und Wiesen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Isseroda herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Kassierers
- Entlastung des Vorstandes und des Kassierers
- Verwendung des Reinertrages 2025/26
- Beschluss über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
- Bericht der Jagdpächter
- Diskussion
- Schlusswort
Im Tagesordnungspunkt 6 ist der Beschluss und die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft vorgesehen. Entsprechend § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft wird der Satzungsentwurf ab dem 15.04.2026 für mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Grammetal (Schloßgasse 19, 99428 Grammetal OT Isseroda) zu den regulären Öffnungszeiten der Verwaltung zur Einsichtnahme ausgelegt.
Nach § 8 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse bei der Beschlussfassung durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.
Diese Bekanntmachung erfolgt nachrichtlich im Amtsblatt „Grammetalbote“ der Gemeinde Grammetal. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt nach § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft i.V.m. § 16 Abs. 1 und 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Grammetal ortsüblich auf der Internetseite https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/bekanntmachungenlandgemeinde/ .
gez. Schwark
Jagdvorsteher
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