Vereinsförderung der Gemeinde
Vorhaben mit örtlichem Bezug
Vorhaben mit ausschließlich örtlichem Bezug können eine Förderung aus dem Ortschaftsbudget erhalten. Die Entscheidung darüber trifft der Ortschaftsbürgermeister oder der Ortschaftsrat, bei dem ein formloser Antrag gestellt werden muss.
- Finanzierung: Ortschaftsbudget der jeweiligen Ortschaft
(Richtlinie Ortschaftsbudget) - Antrag: formlos an Ortschaftsbürgermeister
Vorhaben mit überörtlichem Charakter
Vorhaben mit überörtlichem Charakter werden durch die Gemeinde Grammetal direkt unterstützt. Zuständig ist der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport, an den der Antrag zu stellen ist (über die Verwaltung). Die Gemeinde hat für diese Unterstützung eine separate Haushaltstelle im Gemeindehaushalt eingerichtet.
Bedingungen: gemäß Förderrichtlinie (neu ab 01.07.2025)
Unterlagen (neu ab 01.07.2025):
Gemäß § 5 Absatz 5 der Förderrichtlinie hat der Empfänger der Zuwendung in angemessener Weise auf die Förderung aufmerksam zu machen. Dazu zählt die Erwähnung der Förderung auf Flyern, Plakaten oder Aushängen. Nachfolgend können Bilddateien zur Erfüllung dieser Pflicht heruntergeladen werden: