Grammetal

Bürgerinformationen

Weiterleitung zu Bekanntmachungen

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 26.05.2024

Gemäß § 17 (1), Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG) und § 17 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) ist durch den Wahlleiter frühestens drei Monate und spätestens am 58. Tag vor der Wahl zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufzufordern.

Für die Kommunalwahlen am 26.05.2024 erfolgte mit Datum 26.02.2024 die Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die

  • Wahl der Gemeinderäte,
  • Wahl der Ortschaftsbürgermeister und
  • Wahl der Ortschaftsräte

gemäß § 13 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde auf der Internetseite (www.grammetal.de).

Wahlvorschläge können bis zum 12.04.2024 eingereicht weden.

Buss

Wahlleiter der Gemeinde

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